» Kameradschaftsverein    

Kameradschaftsverein Löschgruppe Stadtmitte

In NRW dient als Grundlage der Freiwilligen Feuerwehr das BHKG in der jeweilig aktuellen Fassung. Im BHKG ist die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr rechtlich geregelt. Dabei wurde der kameradschaftliche Teil der Freiwilligen Feuerwehr, wie Jubiläen, Feste, Tage der offenen Tür, usw. nicht im BHKG geregelt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, Spenden, Feste, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, die Erlöse erwirtschaften, über einen Verein als Trägerschaft durchzuführen. Die Feuerwehren an sich dürfen und können keinen Gewinn erwirtschaften. Die Kosten der Feuerwehren tragen die Gemeinden. Im Gegenzug werden ggf. Aufwendungen den Verursachern oder deren Versicherungen durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

Wie in jedem anderen Verein (Sportverein, Schützenverein) üblich, werden auch bei den Feuerwehren die o.g. kameradschaftlichen Aspekte gelebt. Daher haben die Mitglieder der Löschgruppe Stadtmitte den Kameradschaftsverein der Löschgruppe Stadtmitte der Feuerwehr Viersen gegründet. Dieser ist durch die Satzung entsprechend verpflichtet:

  • die Mitglieder der Löschgruppe Stadtmitte zu fördern,
  • das Image der Feuerwehr in der Gemeinde zu fördern, um hierüber auch Kräfte für den Einsatz in der Feuerwehr zu gewinnen,
  • als Feuerwehrkameradschaft ortsbezogen gesellschaftliche Veranstaltungen zu unterstützen und durchzuführen, um ebenso wie andere Vereine das Gemeinschaftsleben in der Gemeinde zu fördern.
  • Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch ideelle und materielle Hilfen für die Einheiten und deren Mitglieder, die den Brandschutz ehrenamtlich in der Stadt Viersen sicherstellen.
  • Der Zweck wird durch die aktive Kameradschaftspflege und Mitwirkung an dem Gemeinschaftsleben der Gemeinde verwirklicht.

Ähnliche Vereine existieren bei anderen Feuerwehren und sind der rechtliche Mantel zur Durchführung von Veranstaltungen und Festen.

Spenden mit einer entsprechenden Spendenbescheinigung können über den Kreisfeuerwehrverband, der als gemeinnützig anerkannt ist, ausgestellt werden. Diese Spenden werden zweckgebunden für den Dienst der Feuerwehr verwandt.

      zurück    nach oben